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AG Minden, 12.09.2017 - 22 C 214/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Räumung der Wohnung nach ordentlicher Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter wegen schuldhaft nicht unerheblicher Pflichtverletzung des Mieters (hier: Zahlung der Nebenkosten als titulierte Forderung)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.04.2016 - VIII ZR 39/15
Wohnraummiete: Nichtzahlung einer auf die Verletzung mietvertraglicher Pflichten …
Auszug aus AG Minden, 12.09.2017 - 22 C 214/17
Sie setzt damit die Verletzung einer aus dem Mietverhältnis resultierenden Haupt-oder Nebenpflicht voraus (BGH Urt. vom 13.04.2016, AZ VIII ZR 39/15).Die Beklagte ist aufgrund des Mietvertrages verpflichtet, die Nebenkosten für die Jahre 2012 und 2013 zu zahlen. - LG Wiesbaden, 14.02.2003 - 3 S 94/02
Ausreichender Grund für eine Kündigung wegen nicht unerheblicher schuldhafter …
Auszug aus AG Minden, 12.09.2017 - 22 C 214/17
Allerdings bedarf es bei dem Zahlungsverzug mit einer titulierten Forderung keiner Abmahnung (LG Wiesbaden, Urteil vom 14.2.2003, AZ 3 S 94/02).