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   AG Minden, 12.09.2017 - 22 C 214/17   

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https://dejure.org/2017,66691
AG Minden, 12.09.2017 - 22 C 214/17 (https://dejure.org/2017,66691)
AG Minden, Entscheidung vom 12.09.2017 - 22 C 214/17 (https://dejure.org/2017,66691)
AG Minden, Entscheidung vom 12. September 2017 - 22 C 214/17 (https://dejure.org/2017,66691)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Räumung der Wohnung nach ordentlicher Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter wegen schuldhaft nicht unerheblicher Pflichtverletzung des Mieters (hier: Zahlung der Nebenkosten als titulierte Forderung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.04.2016 - VIII ZR 39/15

    Wohnraummiete: Nichtzahlung einer auf die Verletzung mietvertraglicher Pflichten

    Auszug aus AG Minden, 12.09.2017 - 22 C 214/17
    Sie setzt damit die Verletzung einer aus dem Mietverhältnis resultierenden Haupt-oder Nebenpflicht voraus (BGH Urt. vom 13.04.2016, AZ VIII ZR 39/15).Die Beklagte ist aufgrund des Mietvertrages verpflichtet, die Nebenkosten für die Jahre 2012 und 2013 zu zahlen.
  • LG Wiesbaden, 14.02.2003 - 3 S 94/02

    Ausreichender Grund für eine Kündigung wegen nicht unerheblicher schuldhafter

    Auszug aus AG Minden, 12.09.2017 - 22 C 214/17
    Allerdings bedarf es bei dem Zahlungsverzug mit einer titulierten Forderung keiner Abmahnung (LG Wiesbaden, Urteil vom 14.2.2003, AZ 3 S 94/02).
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